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Unternehmensformen - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Generalversammlung

Oberstes Organ der AG ist die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre. Ihr stehen die wichtigsten Befugnisse zu (Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle, Abnahme der Jahresrechnung).

Das Stimmrecht richtet sich grundsätzlich nach der Kapitalbeteiligung.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen, auch wenn sie nicht Aktionärinnen oder Aktionäre sind.