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Gebühren Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Kosten / Preisinformation / Haftung

Kosten / Preisinformation

Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin bzw. des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Die nachfolgenden Beispiele dienen als Hinweis für die möglichen Kosten notarieller Rechtsgeschäfte. Sie können jedoch im konkreten Einzelfall abweichen und sind deshalb nicht als Offerten zu verstehen.

Beispiele von Kostenberechnungen:

Preisbekanntgabe gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV):
 

Haftung

Die Haftung des Notars bzw. der Notarin für die hauptberufliche Tätigkeit (Art. 57 NG) und für die nebenberufliche Tätigkeit (Art. 58 NG) wird durch die Bichsel Notariat Advokatur AG als Notariatsgesellschaft übernommen.