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Erben und Schenken - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Verfügung, worin sich zwei oder mehr Parteien im Todesfall Leistungen versprechen oder auf Ansprüche verzichten. Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit frei widerruflich ist, ist der Erbvertrag verbindlich. Er kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert oder aufgehoben werden.

Der Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung erfolgt im Kanton Bern durch die Notarin oder den Notar.

Der Erbvertrag kann privat aufbewahrt werden. Er kann im Kanton Bern aber auch bei der Gemeinde oder bei einer Notarin oder einem Notar hinterlegt werden. Der Schweizerische Notarenverband (SNV) führt ein zentrales Testamentenregister, in welchem Testamente und/oder Erbverträge registriert (nicht aber hinterlegt) werden können, damit sie im Todesfall leichter auffindbar sind.

Im Kanton Bern werden Erbverträge den Erbinnen und Erben durch eine Notarin oder einen Notar eröffnet.