Erhöhung
Bereits bestehende Schuldbriefe können bei Bedarf erhöht werden.
Betreffend die Erhöhung von Schuldbriefen gelten sinngemäss dieselben Regeln wie bei der Neuerrichtung.
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Betreffend die Erhöhung von Schuldbriefen gelten sinngemäss dieselben Regeln wie bei der Neuerrichtung.
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