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Haus und Wohnen Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Neuerrichtung

Schuldbriefe werden vom Grundbuchamt gestützt auf einen Grundpfandvertrag zwischen der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Grundstücks und der Gläubigerin oder dem Gläubiger des Hypothekardarlehens ausgestellt und können wahlweise als Registerpfandrecht im Grundbuch eingetragen (Register-Schuldbrief) oder als verbrieftes Wertpapier (Papier-Schuldbrief) ausgestellt werden.

Der dem Schuldbrief zugrundeliegende Grundpfandvertrag wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Für die öffentliche Beurkundung von Grundpfandverträgen betreffend im Kanton Bern gelegene Grundstücke ist zwingend die bernische Notarin bzw. der bernische Notar zuständig.

Nach der öffentlichen Beurkundung fertigt die Notarin oder der Notar den Grundpfandvertrag aus und meldet ihn beim zuständigen Grundbuchamt an. Mit der Eintragung des Register-Schuldbriefs im Grundbuch bzw. der Ausstellung des Papier-Schuldbriefs durch das Grundbuchamt wird der Grundpfandvertrag gegenüber jedermann wirksam.

Schliesslich wird der Gläubigerin oder dem Gläubiger des Hypothekardarlehens die Eintragung des Register-Schuldbriefs im Grundbuch bestätigt bzw. der Papier-Schuldbrief ausgehändigt.