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Unternehmensformen - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Firma, Name

Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Rechtsverkehr auftritt (z.B. Minimax AG, Aerotech GmbH, Baugeschäft Merz). Im Geschäftsverkehr gilt die Firmengebrauchspflicht: In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma vollständig und unverändert wiedergegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden.

Die Firma darf keine öffentlichen Interessen verletzen und nicht ausschliesslich der Reklame dienen. Sie muss wahr und darf nicht täuschend sein.

Beim Einzelunternehmen bildet der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers zwingend den Hauptbestandteil der Firma. Unter Vorbehalt der allgemeinen Firmenbildungsvorschriften sind beliebige Zusätze möglich. Die Firma eines Einzelunternehmens darf keinen Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet (z.B. "Partner", "Team" usw.). Auch ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen hat die gesetzlichen Firmenbildungsvorschriften zu beachten.

Bei der Kollektivgesellschaft sind entweder die Namen aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Firma aufzuführen, oder es muss wenigstens der Name einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters in die Firma aufgenommen und ein Zusatz beigefügt werden, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet (z.B. "& Co."). Bei der Kommanditgesellschaft dürfen in der Firma keine anderen Namen als diejenigen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter (Komplementärinnen und Komplementäre) aufgeführt werden. Die Firma hat mindestens den Namen einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters zu enthalten. In jedem Fall ist ein das Gesellschaftsverhältnis andeutender Zusatz (z.B. "& Co.") erforderlich. Bei beiden Gesellschaftsformen sind unter Vorbehalt der allgemeinen Vorschriften zur Firmenbildung beliebige Zusätze möglich.

Bei der AG, der GmbH und der Genossenschaft kann als Firma eine Personen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung gewählt werden. Die Firma muss die Rechtsform (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft) enthalten. Bei der AG, der GmbH und der Genossenschaft darf infolge Verwechslungsgefahr innerhalb der Schweiz nur eine identische Firma im Handelsregister eingetragen werden.

Vereine und Stiftungen haben keine Firma, sondern einen Namen. Für den Eintrag eines Vereins oder einer Stiftung im Handelsregister gelten jedoch die Grundsätze der Firmenbildung ebenfalls.

Ob eine bestimmte Firma oder ein bestimmter Name bereits im Handelsregister eingetragen ist, lässt sich mit dem Zentralen Firmenindex des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (www.zefix.ch) überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Firmen- und Namensbildung finden sich in der Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen. Vor jeder Neugründung oder Firmen- bzw. Namensänderung sollte unbedingt beim Firmenzentralregister eine Firmenrecherche in Auftrag gegeben werden.