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Unternehmensformen - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Gründung einer AG

Zur Gründung einer AG sind eine Gründerin oder ein Gründer und ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000 erforderlich. Anlässlich der Gründung müssen 20 % des Aktienkapitals, mindestens jedoch CHF 50'000 eingebracht werden. Die Einbringung des Aktienkapitals kann in bar oder mittels einer Sacheinlage erfolgen.

Die Gründungsurkunde muss öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung erfolgt im Kanton Bern durch die Notarin oder den Notar.

Die AG entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister.