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Nutzniessungen

Die Nutzniessung ist eine Dienstbarkeit, welche die Begünstigte oder den Begünstigten dazu berechtigt, einen fremden Vermögenswert zu gebrauchen und zu nutzen. Die Nutzniessung kann an beliebigen Sachen und somit auch an Grundstücken, das heisst an Häusern, Eigentumswohnungen oder Land begründet werden.

Die Nutzniessung ist höchstpersönlich und kann deshalb weder vererbt noch sonstwie übertragen werden.

Die Nutzniesserin oder der Nutzniesser darf den nutzniessungsbelasteten Vermögenswert gebrauchen und nutzen, nicht jedoch wesentlich verändern, veräussern oder belasten. Die Nutzniesserin oder der Nutzniesser kann beispielsweise ein nutzniessungsbelastetes Haus selber bewohnen oder vermieten, nicht jedoch umbauen, verkaufen oder mit Schuldbriefen belasten. Den gewöhnlichen Unterhalt (kleinere Reparaturen), Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien, Steuern und Abgaben trägt die Nutzniesserin oder der Nutzniesser. Aussergewöhnliche Reparaturen und Aufwendungen gehen zu Lasten der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Meistens wird eine Nutzniessung an einem Grundstück lebenslänglich eingeräumt. Oft übertragen Eltern ihren Nachkommen eine Liegenschaft und behalten sich die lebenslängliche Nutzniessung oder das lebenslängliche Wohnrecht an der ganzen bzw. an einem Teil der Liegenschaft vor.

Die Begründung einer Nutzniessung an einem Grundstück muss öffentlich beurkundet werden. Sofern das betreffende Grundstück im Kanton Bern liegt, ist dazu zwingend die bernische Notarin bzw. der bernische Notar zuständig.