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Unternehmensformen - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Verein

Der Verein tritt sehr vielfältig auf. Er eignet sich vor allem für die Verfolgung gemeinsamer Ziele im nichtwirtschaftlichen Bereich. Der Verein kann der Geselligkeit und der gemeinsamen Ausübung einer Freizeitbeschäftigung dienen (z.B. schiessen, fischen, Ski fahren, fotografieren, Schach spielen), eine politische Aufgabe verfolgen oder einen kulturellen, wissenschaftlichen, wohltätigen oder religiösen Zweck haben.

Der Verein ist eine sogenannte juristische Person, welche einen ideellen, d.h. einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgt. Der Verein hat keine Firma, sondern einen Namen.

Zur Gründung eines Vereins braucht es zwei Gründerinnen oder Gründer. Der Verein entsteht, sobald die Gründerinnen oder Gründer die schriftlichen Vereinsstatuten, welche Zweck und Organisation des Vereins festlegen, genehmigt haben.

Oberstes Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Ihr stehen die wichtigsten Befugnisse zu (Statutenänderungen, Wahl und Abberufung des Vorstands und der Revisionsstelle, Abnahme der Jahresrechnung). Grundsätzlich hat jedes Vereinsmitglied eine Stimme.

Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vereinsmitglied. Er ist für die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins nach aussen zuständig.

Die Revisionsstelle prüft die Buchhaltung des Vereins und erstattet der Vereinsversammlung Bericht. Die Wahl einer Revisionsstelle ist freiwillig.

Für die Schulden des Vereins haftet grundsätzlich nur das Vereinsvermögen.