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Erben und Schenken - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Erbenschein

Um über die Vermögenswerte der Erbschaft (z.B. Sparhefte, Bankkonten, Grundstücke) verfügen zu können, benötigen die Erbinnen und Erben einen Erbenschein.

Erbenscheine sind öffentliche Urkunden. Sie werden im Kanton Bern grundsätzlich durch die Notarin oder den Notar ausgestellt.